
SegelWerk – Segelmachermeister Gunar Schälke
Mitteldorf 2
18211 Admannshagen
Deutschland
Telefon: +49 160 7664680
E-Mail: kontakt@segelwerk.eu
Website: https://segelwerk.eu
Stand: 10. Oktober 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Gunar Schälke, handelnd unter SegelWerk – Segelmachermeister Gunar Schälke, Mitteldorf 2, 18211 Admannshagen, nachfolgend „SegelWerk“, „wir“ oder „uns“, und unseren Kunden.
(2) Sie gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren über unseren Onlineshop sowie für individuell vereinbarte Fertigungs-, Reparatur-, Änderungs-, Reinigungs-, Aufmaß- und Montageleistungen, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
(3) Unser Angebot umfasst insbesondere Segel, Segelzubehör, Rollreffanlagen, Beschläge, Riggzubehör, Persenninge, Sprayhoods, Biminis, Bootsverdecke, Boots- und Anhängerplanen, Sonnensegel, textile Abdeckungen, Polster und weitere textile Sonderanfertigungen. Außerdem bieten wir Segelreparaturen, Änderungen, Reinigungsleistungen, Rigg- und Drahtarbeiten sowie Montage- und Anpassungsarbeiten an.
(4) Kunden können sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB sein.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt haben.
(1) Standardprodukte und Zubehör können über den Warenkorb unseres Onlineshops bestellt werden.
(2) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
(3) Der Kunde kann Produkte in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Abschluss der Bestellung überprüfen und berichtigen.
(4) Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.
(5) Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt zunächst nur den Eingang der Bestellung und stellt keine Vertragsannahme dar, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären.
(6) Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform annehmen oder die bestellte Ware versenden.
(7) Die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
(8) Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Maßanfertigungen, Reparaturen, Änderungen, Reinigungs-, Aufmaß- und Montageleistungen werden grundsätzlich auf Grundlage einer individuellen Anfrage und eines darauf abgestimmten Angebots vereinbart.
(2) Eine Anfrage über unsere Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich stellt grundsätzlich noch keinen verbindlichen Auftrag dar.
(3) Nach Prüfung der Anfrage erstellen wir gegebenenfalls ein individuelles Angebot. Dieses enthält die wesentlichen Leistungen, die vereinbarte Vergütung und gegebenenfalls technische Angaben sowie Ausführungs- und Liefertermine.
(4) Der Vertrag kommt durch die wirksame Annahme unseres Angebots durch den Kunden zustande. Für die Bindung an das Angebot gelten die darin angegebenen Fristen und ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Für den vereinbarten Leistungsumfang sind das angenommene Angebot sowie gegebenenfalls abgestimmte Zeichnungen, Maßblätter, Schablonen und sonstige technische Unterlagen maßgeblich.
(6) Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hierdurch können sich Vergütung und Ausführungszeiten ändern.
(1) Alle gegenüber Verbrauchern im Onlineshop angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zusätzlich anfallende Versand-, Liefer- und Speditionskosten werden vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen.
(3) Für individuell vereinbarte Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise.
(4) Die verfügbaren Zahlungsarten und ihre Bedingungen werden im Bestellprozess angezeigt.
(5) Bei Maßanfertigungen und individuell vereinbarten Leistungen können Anzahlungen oder Abschlagszahlungen vereinbart werden. Deren Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(6) Kostenpflichtige Zusatzarbeiten werden nur nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt.
(7) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(1) Individuell gefertigte Segel, Persenninge, Sprayhoods, Biminis, Bootsverdecke, Sonnensegel, Polster und sonstige Sonderanfertigungen werden entsprechend den vereinbarten Maßen, Materialien, technischen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen hergestellt.
(2) Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind das angenommene Angebot, die vereinbarten technischen Unterlagen und die gesetzlichen Anforderungen.
(3) Übermittelt der Kunde Maße, Zeichnungen, Schablonen, Fotos oder andere technische Angaben, hat er diese vor einer vereinbarten Fertigungsfreigabe sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
(4) Dies gilt insbesondere für Segelmaße, Vorliek, Unterliek, Achterliek, Vorstag, Mast, Baum, Beschläge, Anschlagpunkte sowie Maße von Booten, Aufbauten und sonstigen Montageflächen, soweit diese Angaben für den jeweiligen Auftrag relevant sind.
(5) Erkennen wir Widersprüche oder offensichtliche Unstimmigkeiten in den bereitgestellten Angaben, werden wir diese mit dem Kunden klären.
(6) Sind Änderungen oder eine Neuanfertigung ausschließlich aufgrund unzutreffender kundenseitiger Angaben erforderlich, für die wir nicht verantwortlich sind, kann eine gesonderte Vergütung für zusätzliche Leistungen vereinbart werden.
(7) Haben wir das Aufmaß selbst durchgeführt oder eine fachliche Prüfung der Maße ausdrücklich übernommen, bleiben unsere gesetzlichen Verantwortlichkeiten unberührt.
(8) Eine vereinbarte Fertigungsfreigabe dokumentiert die abgestimmten Ausführungsdetails. Die gesetzlichen Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
(1) Die Lieferzeiten für Standardprodukte ergeben sich aus den jeweiligen Produktinformationen im Onlineshop.
(2) Für Maßanfertigungen und Dienstleistungen gelten die individuell vereinbarten Ausführungs- und Liefertermine.
(3) Soweit ausdrücklich vereinbart, beginnt eine Fertigungsfrist erst nach Eingang der erforderlichen technischen Angaben, Freigaben und einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung.
(4) Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse. Eine Selbstabholung ist möglich, sofern diese angeboten oder vereinbart wurde.
(5) Sperrige, schwere oder besonders lange Produkte, insbesondere Rollreffanlagen, Profile und größere Ausrüstungsgegenstände, können per Spedition oder Spezialtransport versendet werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(6) Gegenüber Verbrauchern gelten für Lieferverzug und Gefahrübergang die gesetzlichen Vorschriften.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder nach den gesetzlichen Bestimmungen erlischt.
(2) Für Verträge, bei denen ein Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Regelungen und unsere gesonderte Widerrufsbelehrung.
(3) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
(4) Dies kann insbesondere individuell nach Kundenmaßen angefertigte Segel, Persenninge, Sprayhoods, Biminis, Bootsverdecke, Sonnensegel und andere textile Sonderanfertigungen betreffen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(5) Allein der Umstand, dass eine Ware erst nach Bestellung hergestellt oder beschafft wird, führt nicht automatisch zum Ausschluss des Widerrufsrechts.
(6) Bei Reparatur-, Montage-, Reinigungs- und sonstigen Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht und zu dessen möglichem Erlöschen. Soweit erforderlich, werden die gesetzlich vorgesehenen Erklärungen des Verbrauchers zum Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist gesondert eingeholt.
(7) Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unabhängig vom Widerrufsrecht unberührt.
(1) Für preisreduzierte Waren, Sonderangebote, Aktionsartikel und Abverkaufsartikel bieten wir keinen freiwilligen Umtausch und keine freiwillige Rücknahme an.
(2) Ein freiwilliger Umtausch oder eine freiwillige Rücknahme mangelfreier Waren erfolgt nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt auch bei reduzierten Waren bestehen, soweit es im jeweiligen Fall gesetzlich vorgesehen ist.
(4) Die gesetzlichen Mängelrechte gelten auch für reduzierte Waren. Eine Preisreduzierung allein führt nicht zu ihrem Ausschluss.
(1) Montage-, Demontage-, Aufmaß-, Installations- und Anpassungsleistungen sind nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(2) Dies gilt insbesondere für Arbeiten an Segeln, Persenningen, Sprayhoods, Biminis, Rollreffanlagen, Riggs, Beschlägen, Sonnensegeln und sonstiger Bootsausrüstung.
(3) Leistungsumfang, Ausführungsort, Vergütung und gegebenenfalls vereinbarte Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(4) Der Kunde hat die für die vereinbarten Arbeiten erforderliche und zuvor abgestimmte Zugänglichkeit des Boots, der Ausrüstung oder der Montagefläche sicherzustellen.
(5) Besondere Anforderungen, beispielsweise an Liegeplatz, Kran, Maststellung, Arbeitsflächen oder die Mitwirkung Dritter, werden vorab abgestimmt.
(6) Werden während der Ausführung zusätzliche Arbeiten erforderlich, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden wir den Kunden informieren und vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzarbeiten eine entsprechende Vereinbarung treffen.
(7) Für die erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(1) Reparaturen, Änderungen und Reinigungsleistungen an Segeln, Persenningen, Bootsverdecken, Polstern und sonstigen textilen Produkten erfolgen im vereinbarten Umfang.
(2) Bei gebrauchten oder vorgeschädigten Materialien können während der Bearbeitung weitere Verschleißerscheinungen, Materialermüdungen oder bislang nicht erkennbare Schäden sichtbar werden.
(3) Ergeben sich daraus zusätzliche Arbeiten, stimmen wir deren Durchführung und gegebenenfalls zusätzliche Kosten mit dem Kunden ab.
(4) Bestehen erkennbare Einschränkungen hinsichtlich der Reparaturfähigkeit oder der zu erwartenden Haltbarkeit, werden wir den Kunden hierauf hinweisen.
(5) Die gesetzlichen Mängelrechte für die vereinbarten Leistungen bleiben unberührt.
(1) Die geschuldete Beschaffenheit unserer Produkte richtet sich nach den vereinbarten Eigenschaften, der jeweiligen Produktbeschreibung und den gesetzlichen Anforderungen.
(2) Textile Materialien können bei bestimmungsgemäßer Nutzung materialtypischen Veränderungen unterliegen, insbesondere durch mechanische Beanspruchung, Feuchtigkeit, UV-Strahlung, Temperatur und Witterungseinflüsse.
(3) Ob eine solche Veränderung einen Sachmangel darstellt, richtet sich nach der vereinbarten und gesetzlich geschuldeten Beschaffenheit.
(4) Zur Verfügung gestellte Pflege-, Lagerungs-, Wartungs- und Nutzungshinweise sollen beachtet werden.
(5) Bei technischen Produkten, insbesondere Rollreffanlagen, Beschlägen und Riggkomponenten, sind die einschlägigen Herstellerangaben und die technischen Anforderungen des jeweiligen Einsatzbereichs zu berücksichtigen.
(6) Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Bestimmungen nicht eingeschränkt.
(1) Für gelieferte Waren und erbrachte Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche zu, insbesondere auf Nacherfüllung und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
(3) Gewöhnlicher, bestimmungsgemäßer Verschleiß stellt für sich genommen keinen Sachmangel dar.
(4) Schäden, die erst nach Gefahrübergang ausschließlich durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Lagerung, Überlastung oder äußere Einwirkungen entstehen, begründen grundsätzlich keine Ansprüche wegen eines bei Gefahrübergang vorhandenen Mangels.
(5) Gesetzliche Beweislastregelungen sowie zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(6) Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich eingeräumt wurde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
(1) Bei mangelhaften oder beschädigt gelieferten Waren stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu.
(2) Im Falle einer berechtigten Reklamation wegen eines Mangels übernimmt SegelWerk die für die gesetzlich geschuldete Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Versand-, Wege- und Rücksendekosten.
(3) Dies gilt auch für die erforderlichen Versandkosten bei berechtigten Reklamationen wegen Transportschäden, für die SegelWerk nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.
(4) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Transportschäden möglichst zeitnah bei uns zu melden und nach Möglichkeit durch Fotos zu dokumentieren. Diese Bitte begründet keine zusätzliche rechtliche Verpflichtung für Verbraucher und ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche.
(5) Bei einer Reklamation bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme unter kontakt@segelwerk.eu, damit wir die weitere Abwicklung abstimmen und gegebenenfalls ein Versandetikett bereitstellen oder die Abholung organisieren können. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben auch ohne vorherige Kontaktaufnahme bestehen.
(6) Bei einem gesetzlichen Widerruf ohne Vorliegen eines Mangels gelten die Regelungen der gesonderten Widerrufsbelehrung, insbesondere hinsichtlich der Rücksendekosten.
(7) Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben in jedem Fall unberührt.
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum.
(2) Gesetzliche Regelungen zur Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Waren bleiben unberührt.
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Informationen über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
SegelWerk – Segelmachermeister Gunar Schälke
Mitteldorf 2
18211 Admannshagen
Deutschland
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E-Mail: kontakt@segelwerk.eu
Website: https://segelwerk.eu
Stand: 10. Oktober 2026